Zertifizierte Maschinenhygiene

LFGB-Konformität für Ihre Produktionsanlagen

Prüfverfahren nach § 31 LFGB für lebensmittelberührende Komponenten

Wir begleiten Hersteller und Betreiber von Verarbeitungsanlagen bei der Umsetzung gesetzlicher Hygieneauflagen. Von der Materialauswahl bis zur abschließenden Dokumentation – Ihr Partner für rechtskonforme Zertifizierung.

Unternehmensprofil

Waren-Inspektion für Logistische Distribution von Biologischen Rohstoffen

Als unabhängiger Beratungsdienstleister prüfen und zertifizieren wir industrielle Verarbeitungsanlagen auf Konformität mit dem LFGB. Unser Fokus liegt auf der Maschinenhygiene und der Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette für Hersteller biologischer Rohstoffe.

LFGB-Zertifizierung

Wir begleiten Hersteller von Verarbeitungsanlagen durch den gesamten Zertifizierungsprozess nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Von der Materialauswahl bis zur abschließenden Dokumentation.

Prüfverfahren nach § 31 LFGB

Hygienedesign-Prüfung

Unsere Ingenieure analysieren Förderanlagen, Schneckenförderer und Vakuumsysteme auf konstruktive Schwachstellen. Wir bewerten Oberflächengüte, Dichtungsmaterialien und Reinigungsfähigkeit nach EHEDG-Richtlinien.

DIN-Normen und EHEDG-Standards

Lieferketten-Transparenz

Digitale Lösungen zur Chargenrückverfolgung ermöglichen eine lückenlose Dokumentation vom Rohstoff bis zum Endprodukt. Wir integrieren Blockchain-basierte Tracking-Systeme in bestehende ERP-Landschaften.

EU-Lebensmittelsicherheitsverordnung

Schmierstoff-Migration

Wir prüfen die Migration von technischen Schmierstoffen auf Lebensmittelkontaktflächen. Unsere Gutachten basieren auf aktuellen LFGB-Prüfverfahren und minimieren Haftungsrisiken für Anlagenbetreiber.

Technische Sauberkeit nach LFGB

Audit-Vorbereitung

Wir bereiten Unternehmen auf externe Audits durch Behörden und Zertifizierungsstellen vor. Unsere Dokumentationssysteme erfüllen die Anforderungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Behördliche Prüfungen

Schulung & Weiterbildung

Unsere Seminare vermitteln Fachkräften die Grundlagen des Hygienedesigns und der LFGB-Konformität. Praxisnahe Fallbeispiele aus der industriellen Verarbeitungstechnik stehen im Mittelpunkt.

Technische Fortbildung

nächster Schritt

Zertifizierungsprozess starten

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch zur Analyse Ihrer Maschinenhygiene und LFGB-Konformität. Wir prüfen Ihre Anlagen auf Einhaltung der aktuellen Lebensmittelsicherheitsvorschriften.
Beratung anfordern

Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss

Präzisierungen zu unseren Beratungsleistungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

01

Umfang der Beratung

Unsere Analysen und Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die technische Konformität von Verarbeitungsanlagen mit den Vorschriften des LFGB. Wir übernehmen keine Haftung für die spätere Produktsicherheit der mit diesen Anlagen hergestellten Lebensmittel.

Haftungsausschluss
02

Keine Zertifizierungsstelle

Die w.i.l.d.b.l.u.e.b.e.r.r.y.p.o.w.d.e.r. GmbH ist keine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Wir bereiten Unternehmen auf die Zertifizierung durch benannte Stellen vor, führen jedoch keine eigenen Zertifikatsausstellungen durch.

Definition
03

Geltungsbereich der LFGB-Normen

Die von uns referenzierten LFGB-Anforderungen gelten für Maschinen und Anlagen, die in Deutschland und der EU in Verkehr gebracht werden. Für Exporte in Drittländer können abweichende nationale Vorschriften gelten, die nicht Gegenstand unserer Beratung sind.

Einschränkung
04

Keine Rechtsberatung

Unsere technischen Gutachten und Dokumentationen ersetzen keine anwaltliche oder behördliche Rechtsberatung. Bei spezifischen Rechtsfragen zur Produkthaftung oder zu Genehmigungsverfahren empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Lebensmittelrecht.

Hinweis
05

Vertraulichkeit von Audits

Alle im Rahmen von Vor-Ort-Audits erhobenen Daten und Prozessinformationen unterliegen der strikten Vertraulichkeit. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.

Datenschutz
06

Änderungen der Rechtslage

Die dargestellten Informationen entsprechen dem Stand der LFGB-Novelle vom Januar 2025. Änderungen der Gesetzeslage oder der technischen Normen können eine Aktualisierung der Beratungsinhalte erforderlich machen, für die wir keine automatische Nachfasspflicht übernehmen.

Vorbehalt

Häufige Fragen zur LFGB-Zertifizierung

Kompakte Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Maschinenhygiene, Prüfverfahren und gesetzliche Vorgaben für die Lebensmittelverarbeitung.

Zertifizierung

Welche Anlagen benötigen ein LFGB-Zertifikat?

Alle Maschinen und Komponenten, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen – von Förderbändern über Mischer bis hin zu Abfüllanlagen. Die Zertifizierung ist für den deutschen Markt verpflichtend, sofern die Anlage in der Lebensmittelproduktion eingesetzt wird.

Prüfverfahren

Wie läuft eine typische LFGB-Prüfung ab?

Die Prüfung umfasst die Materialanalyse (Edelstahl, Dichtungen, Schmierstoffe), die Reinigungsfähigkeit der Oberflächen sowie die Migration von Stoffen. Ein akkreditiertes Labor führt die Tests durch und stellt bei Erfolg das Zertifikat aus. Die gesamte Dokumentation wird im Prüfbericht festgehalten.

Dokumentation

Welche Unterlagen sind für die Zertifizierung erforderlich?

Sie benötigen technische Zeichnungen, Materialdatenblätter, eine Liste aller verbauten Komponenten sowie eine Beschreibung der Reinigungsprozesse. Unser Team unterstützt Sie bei der Zusammenstellung und Vorprüfung der Unterlagen, bevor diese an das Prüflabor gehen.

Kosten & Dauer

Mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen?

Die Dauer hängt von der Komplexität der Anlage ab. Einfache Komponenten sind innerhalb von vier bis sechs Wochen zertifiziert. Bei komplexen Maschinen mit mehreren Modulen kann der Prozess bis zu zwölf Wochen dauern. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Zeitplan.

Rechtliche Grundlage

Was ist der Unterschied zwischen LFGB und EU-Verordnungen?

Das LFGB setzt die EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 sowie die spezifischen Hygieneverordnungen in nationales Recht um. Für den deutschen Markt ist die LFGB-Konformität der maßgebliche Nachweis. Die Anforderungen sind in den §§ 30 und 31 LFGB sowie in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt.

Nachrüstung

Kann eine bestehende Anlage nachträglich zertifiziert werden?

Ja, das ist möglich. Wir prüfen die vorhandene Konstruktion auf Hygienedefizite und erstellen einen Maßnahmenkatalog. Oft genügen der Austausch von Dichtungen, die Nachbearbeitung von Oberflächen oder die Optimierung der Reinigungszugänglichkeit, um die LFGB-Anforderungen zu erfüllen.

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